Allgemeine Geschäftsbedingungen Clash Festival
- Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.ä. die Veranstaltung abzusagen. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
- Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Dem Besucher ist bekannt und bewusst, das die Lärmbelastung auf dem Festivalgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.
- Das Mitbringen von Glaswaren und Getränkedosen ist verboten. Es dürfen keine Getränke und Lebensmittel mit auf das Festivalgelände gebracht werden.
- Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Eintrittskarteninhaber die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
Programm
- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
Sicherheit
- Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt am Eingang und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
- Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund sein.
- Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen den Ordnungsdienst gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, und den Besucher vom Gelände zu verweisen.
Eintritt
- Die Eintrittskarte muss an dem offiziellen Eingang zur Entwertung vorgezeigt werden. Der Abriss der Eintrittskarte muss vom Besucher aufbewahrt werden.
- Jede Person, die das Festivalgelände verlässt, bekommt einen Stempel auf den Handrücken und erhält ein Auslassbändchen.
- Zum erneuten Einlass muss der Stempel vorgezeigt, und das Auslassbändchen am Eingang abgegeben werden.
- Personen mit undeutlichem Stempel und/oder ohne Auslassbändchen werden nicht eingelassen.
- Verlorene Eintrittskarten, Freikarten und Auslasskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt.
Rückerstattungsanspruch
- In keinem Fall besteht Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
Schadensersatz
- Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
- Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.